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Bundestag, 25.09.2019
Gesundheits-Apps auf Rezept



Bundestag

BERLIN - Die Gesundheitsversorgung soll digitaler werden. So können sich Patienten künftig bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen. Das sieht der Entwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz DVG vor.
Das Verfahren soll möglichst unbürokratisch organisiert werden. So soll zunächst das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die App auf Datensicherheit und Funktionalität überprüfen. Ein Jahr lang wird sie dann vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Während dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass seine Anwendung die Versorgung verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.
Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken werden bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Anfang Januar 2021 dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich nicht anschließen lassen wollen, müssen ab März 2020 mit einer höheren Kürzung ihrer Honorare von 2,5 Prozent rechnen.
Der Gesetzentwurf soll auch die Videosprechstunden fördern. Dazu sollen Ärzte künftig auf ihrer Internetseite auf solche Angebote hinweisen dürfen. Um die Papierflut im Gesundheitswesen einzudämmen, wird zudem die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung eingeführt. Mit einer Anpassung der Honorare soll es für Ärzte attraktiver werden, einen Arztbrief elektronisch zu übermitteln statt mit einem Fax. Der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse soll künftig auch elektronisch möglich sein.
Der Innovationsfonds zur Förderung neuer sektorenübergreifender Versorgungsformen soll ferner bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert werden. Die Laufzeit des 2015 beschlossenen Fonds mit einer jährlichen Mittelvergabe von 300 Millionen Euro war zunächst auf den Zeitraum von 2016 bis 2019 begrenzt.

Weitere Informationen zu diesem Bericht können Sie unter nachfolgend aufgeführtem Download-Link herunterladen.

  •   1913438 Entwurf Digitale - Versorgung - Gesetz
         (PDF 2 MB)


(hib/PK)

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