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Bundestag, 25.09.2019
Medizinischer Dienst wird neu aufgestellt



Bundestag

BERLIN - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt werden. Das sieht das MDK-Reformgesetz der Bundesregierung vor. Bisher sind die MDK's als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und "Medizinischer Dienst" (MD) heißen.
Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird organisatorisch vom Verband abgelöst. In die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste sollen Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen entsandt werden.
Der MDK befasst sich unter anderem mit der Pflegebegutachtung und entscheidet über die Pflegebedürftigkeit. MDK-Fachleute prüfen außerdem die Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen. Im Auftrag der Krankenkassen prüft der MDK auch die Krankenhausabrechnungen in ausgewählten Fällen. Der MDK unterstützt zudem Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Die 15 MDK in den Ländern und der MDS bilden gemeinsam die MDK-Gemeinschaft.
Mit der Novelle soll die Unabhängigkeit der MDK gestärkt werden. Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, die vielen Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Abrechnungen der Kliniken einzugrenzen.
Der Gesetzentwurf sieht dazu mehr Transparenz bei den Abrechnungen der Krankenhäuser vor. So soll die Abrechnungsqualität einer Klinik den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Ab 2020 soll eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt werden, die den Umfang der Prüfungen begrenzt.
Bei einer schlechten Abrechnungsqualität muss eine Klinik mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Es sollen auch nicht mehr Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern einzeln überprüft werden, vielmehr wird das Verfahren gebündelt.
Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken schneller lösen. Unnötige Prüffelder in der neuen Pflegepersonalkostenvergütung sollen vermieden und der Katalog für ambulante Operationen und sogenannte stationsersetzende Eingriffe erweitert werden. Auf diese Weise sollen in den Kliniken mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden.
Künftig soll außerdem die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser nicht mehr zulässig sein. Mit der Einführung einer bundesweiten Statistik sollen zudem Abrechnungen und Prüfungen transparenter werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll ferner dazu verpflichtet werden, öffentliche Sitzungen live im Internet zu übertragen und in einer Mediathek zu speichern. So sollen die Entscheidungen des G-BA transparenter werden.
Bei der Krankenversicherung der Studenten soll der sogenannte Beendigungs-Tatbestand Abschluss des 14. Fachsemesters gestrichen werden. Schließlich sollen die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern in Krankenhäusern nicht mehr durch Fallpauschalen vergütet, sondern zwischen den Dolmetschern und Kostenträgern abgerechnet werden.

Weitere Informationen zu diesem Bericht können Sie unter nachfolgend aufgeführtem Download-Link herunterladen.

  •   1913397 Entwurf MDK-Reformgesetz
         (PDF 2 MB)


(hib/PK)

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    • 17.09 - Patientendaten auf ungesicherten Servern
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    • 16.09 - Ökonomischer Druck bedroht Versorgung
    • 16.09 - Brexit, Regierung rechnet mit Schlimmsten
    • 06.09 - Streit um Deckelung privater Pflegegewinne
    • 05.09 - Leiharbeit - Anstieg bei Krankenpflege
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    • 29.08 - Anpassung des Pflegepersonals gefordert
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