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Ärzte Zeitung online, 02.09.2019
Pflegepersonaluntergrenzen - Kliniken und Kassen finden keine Lösung
Die Verhandlungen zwischen den Kassen und den Kliniken über die Pflegepersonaluntergrenzen für 2020 sind gescheitert. Das Bundesgesundheitsministerium kündigt nun an, die Sache selbst zu regeln.


Von Thomas Hommel

Eine Fachkraft für maximal 2,5 Patienten: Für Intensivstationen gelten seit 2019 strikte Vorgaben.

BERLIN - Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich erneut nicht auf konkrete Vorgaben für die Personalbesetzung in Kliniken verständigen können. Die Frist für eine entsprechende Vereinbarung für das kommende Jahr lief vergangenen Samstag aus. Schon 2018 waren die Verhandlungen der beiden Selbstverwaltungspartner an die Wand gefahren. Die geplante Vereinbarung sei bereits „bis zur Unterschriftsreife“ verhandelt worden, teilte der GKV-Spitzenverband am Montag in Berlin mit. Die DKG habe die Verhandlungen jedoch wie schon 2018 scheitern lassen. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied im GKV-Spitzenverband, sprach von einem bedauerlichen Vorgang. „Die Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz. Der sollte auch in der DKG nicht als nachrangig angesehen werden.“ DKG: „Sture Haltung des GKV-Spitzenverbandes“ DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum konterte dies mit dem Vorwurf, eine Verständigung sei einmal mehr „an der sturen Haltung des GKV-Spitzenverbandes“ gescheitert, für die Intensivmedizin und die Betreuung von Schlaganfallpatienten sachgerechte Lösungen zu vereinbaren.
Bereits bei der Ersatzvornahme durch das Bundesgesundheitsministerium für das laufende Jahr habe der GKV-Spitzenverband sachgerechte und praktikable Lösungen für den hochsensiblen Bereich der Intensivversorgung verweigert, so Baum.
Die Pflegepersonaluntergrenzen in Kliniken gelten seit Januar 2019 für vier sogenannte pflegeintensive Bereiche. Dazu zählen neben Intensivmedizin auch Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.
Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden. So ist beispielsweise vorgesehen, dass für zehn Patienten auf geriatrischen Stationen tagsüber mindestens eine Pflegekraft bereitstehen muss – nachts eine Pflegekraft für 20 Patienten.
Unabhängige Wirtschaftsprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. Kliniken, die die Personalvorgaben unterlaufen, müssen mit Vergütungsabschlägen rechnen.

Rechtsverordnung des Ministeriums
Bereits im vergangenen Jahr hatten sich Kassen und Kliniken nicht auf eine Vereinbarung zur Umsetzung der Untergrenzen einigen können. Daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung entsprechende Personalvorgaben festgelegt.
Das Ministerium teilte am Montag in wenigen kurzen Sätzen sein Bedauern über das Scheitern der Verhandlungen mit. Zum 1. Januar 2020 werde es dennoch für „mindestens“ zwei Klinikbereiche, Herzchirurgie und Neurologie, weitere Pflegepersonaluntergrenzen geben. Dies werde in einer Rechtsverordnung geregelt, hieß es.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte schon Ende 2018 von einem „Versagen der Selbstverwaltung“ gesprochen und betont, die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen könne „fatale Folgen“ für Patienten haben.

Alternative Instrumente
Die DKG hatte kürzlich gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft Verdi Eckpunkte für die Entwicklung eines alternativen Instruments zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung vorgelegt.
Ziel sei es, ein Bedarfsinstrument zu entwickeln, das sich am jeweiligen Bedarf einer Station orientiere und nicht an einem „beliebig festgelegten Grenzwert für Gefährdung“, hatte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß erklärt.
Bis Jahresende will das Bündnis einen konkreten Vorschlag für das alternative Bemessungsverfahren vorlegen. Dieses soll im Wesentlichen auf der 1992 eingeführten, kurze Zeit später jedoch wieder abgeschafften Pflegepersonal-Regelung (PPR) aufsetzen.
Bei der PPR wurde unter anderem zwischen Allgemeiner Pflege („A-Bereiche“) und Spezieller Pflege („S-Bereiche“) unterschieden, um so den tatsächlichen Personalbedarf zu ermitteln.
Die PPR-Logik müsse weiterentwickelt und an veränderte Anforderungen im Klinikalltag angepasst werden, hatte Gaß betont. Man erwarte, dass das Bundesgesundheitsministerium den Vorschlag in einer Regierungskommission unter Beteiligung von DPR, DKG und ver.di berate.

Auftrag im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“
Der Auftrag, ein alternatives Personalbemessungsinstrument zu entwickeln, war im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ erfolgt.
DKG-Hauptgeschäftsführer Baum appellierte an Bundesregierung und Koalition, bisherige Erfahrungen aus der Anwendung der Pflegeuntergrenzen zum Anlass zu nehmen, um die Fortsetzung des Verfahrens über das laufende Jahr hinaus kritisch zu hinterfragen.
„Der bürokratische Aufwand, täglich auf tausenden Stationen höchst fraglich abgeleitete Personalzuordnungen kleinstteilig organisieren zu müssen, wird vor Ort vor allem als Schikane wahrgenommen.“


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