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15.08.2019
Bundestag und Bundesrat unter Termindruck

Vollzugsmeldung aus dem Hause Spahn: Ab Freitag greift das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV).

Das neue Gesetz für mehr Arzneimittelsicherheit hat unter anderem zum Ziel. dass Bundes- und Länderbehörden besser zusammenarbeiten und Apotheken sowie Herstellbetriebe stärker kontrolliert werden.

15.08.19 (ams). Ein strammes gesundheitspolitisches Programm wartet auf den Gesetzgeber nach der Sommerpause. Am 9. September endet für den Bundestag die sitzungsfreie Zeit. Am 20. September kommt der Bundesrat zu seiner ersten Plenarsitzung nach der Urlaubszeit zusammen. Allein auf dem Feld der Gesundheitspolitik wartet noch ein knappes Dutzend mehr oder weniger umfangreicher Gesetze auf Beratung und Verabschiedung. Dem Bundestag bleiben dafür gerade einmal neun Sitzungswochen bis zur Weihnachtspause. Zwei davon sind in der Regel reserviert für die Debatte und Verabschiedung des Bundeshaushalts. Der Bundesrat kommt in dieser Zeit noch fünf Mal zusammen. "Bei diesem Termindruck müssen alle Beteiligten besonders darauf achten, alle Auswirkungen im Blick zu haben", sagt Kai Senf Politikchef im AOK-Bundesverband.
Dem Gesetzgeber läuft die Zeit davon. Da sind zum einen die vier Gesetze, die das Bundeskabinett kurz nach Beginn der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli verabschiedet hat. Alle vier - MDK-Reformgesetz, Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), Masernschutzgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken – müssen noch das komplette parlamentarische Programm durchlaufen: jeweils drei Lesungen im Bundestag, eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages und zwei Durchgänge im Bundesrat. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass die zweite und dritte Lesung meist an einem Sitzungstag in direkter Abfolge stattfinden. Der Blick in die Kurzbewertungen des AOK-Bundesverbandes zeigt, wie viel Diskussionsbedarf allein hier noch besteht. Zwar angelaufen, aber genauso wenig abgeschlossen, sind die Beratungsprozesse für die Errichtung des Implantateregisters oder die Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten einerseits und Hebammen andererseits. Und ganz aktuell kommt ein weiterer Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium: das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG).

Gegenwind für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Erschwerend kommt hinzu, dass die datenschutzrechtlichen Fragen, die auch das DVG betreffen in einem eigenständigen Gesetz behandelt werden sollen, zu dem es bis jetzt noch nicht einmal einen Referentenentwurf gibt. Und das sicherlich größte noch ausstehende Projekt, das hochumstrittene Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG), ist über den Status des Referentenentwurfs noch nicht hinaus. Mehr noch: Die Verabschiedung im Bundeskabinett ist mehrfach verschoben worden. Dieser Umstand verwundert wenig, da unter anderem alle 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gegen das GKV-FKG aufgrund der geplanten bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen mobil machen.

Auch das MDK-Reformgesetz wird scharf kritisiert. Neben der Reform der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) regelt das Gesetz das Prüfverfahren von Klinikabrechnungen neu. "Die Regeln sind nicht sachgerecht," bemängelt Senf. Das Quotenmodell bleibe auch im Kabinettsentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf im Kern unverändert. "Die Krankenhausabrechnungsprüfung effizienter zu gestalten, kann nicht bedeuten, dass fehlerhafte Abrechnungen gar nicht mehr in die Prüfung kommen", so Senf weiter. Ebenso wird die Neuorganisation der MDK sowie des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) weitgehend abgelehnt. Vor allem die neuen Regeln für die Besetzung der Verwaltungsräte bezeichnet der Bundesverband als "fundamentalen Eingriff in die Selbstverwaltung". Die MDK behielten zwar ihre föderale Struktur, der hauptamtliche Einfluss der Krankenkassen werde jedoch zurückgedrängt. Künftig dürfen hauptamtlich bei Krankenkassen und deren Verbänden Beschäftigte nicht mehr in den Verwaltungsrat der MDK beziehungsweise des MDS gewählt werden. Dazu zählen auch aktive Mitglieder der Selbstverwaltung. Stattdessen werden künftig Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein. Die Umstellung soll innerhalb eines Jahres erfolgen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite, Dr. Volker Hansen, nannte den Kabinettsbeschluss "eine Provokation". Sein Amtskollege für die Versichertenseite, Knut Lambertin, findet den Entwurf "völlig inakzeptabel". Lambertin leitet im Hauptberuf das Referat Gesundheitspolitik/Krankenversicherung beim DGB-Bundesvorstand. Hansen ist Chef der Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Knapp 180 Millionen für unkonkrete Leistungen
Etwas zurückhaltender, aber ebenfalls kritisch fällt die Bewertung des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken aus. Die Definition zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen soll aus Sicht der AOK den Apotheken ohne hinreichende Konkretisierung von Leistungen einen zusätzlichen Honorartopf bieten und sei daher abzulehnen. "Der gesetzlichen Krankenversicherung drohen allein in diesem Punkt inklusive Umsatzsteuer Mehrkosten von 178,5 Millionen Euro", rechnet Kai Senf vor. Auch der Plan, Apothekenpreise vollends zu vereinheitlichen, sei nicht mehr als "der weitere Versuch, der Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versandapotheken durch den EuGH aus dem Herbst 2016 im Bereich der GKV Einhalt zu gebieten. Dabei ist fraglich, ob diese Umgehung auch nach den weiteren vorliegenden Begründungen rechtskonform ist."

Das Masernschutzgesetz hingegen bekommt deutlich bessere Noten. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit einer gesetzlichen Verpflichtung bestehende Lücken beim Impfschutz in der Bevölkerung gegen Masern zu schließen und das Schutzniveau vulnerabler Gruppen zu erhöhen. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Deshalb ist es aus Sicht des AOK-Bundesverbandes richtig, Ansteckungsgefahren in medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen zu reduzieren.

Auch das DVG wird in wesentlichen Teilen begrüßt. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf aber Regelungen zu einer beschleunigten Einführung digitaler Anwendungen, die aus Sicht des AOK-Bundesverbandes wenig durchdacht und in dieser Form abzulehnen sind. „Es besteht die große Gefahr einer flächendeckenden Einführung wirkungsfreier beziehungsweise nutzloser Anwendungen auf der Grundlage inakzeptabler Finanzierungsregelungen aus Beitragsmitteln“, befürchtet Politikchef Senf. Eine Nutzenbewertung, wie sie bei neuen Arzneimitteln erfolgt, ist für digitale Gesundheitsanwendungen bisher nicht vorgesehen. Jedenfalls müssten die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Datenschutz weiterhin oberste Priorität haben, heißt es seitens des AOK-Bundesverbandes. Deshalb sei es folgerichtig, dass noch im Referentenentwurf enthaltene Regelungen zur elektronischen Patientenakte aus dem Kabinettsentwurf gestrichen wurden und in einem späteren Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden sollen. In diesem Zuge seien dann die rechtlichen Voraussetzungen für ein sicheres individuelles Berechtigungsmanagement zu schaffen.

(Autor: Kai Senf – AOK Bundesverband)

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