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Das Bundeskabinett bringt ein Gesetz zur Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern auf den Weg.
Angehörige fühlen sich oft mit der Pflege überfordert. Sie sollen wenigstens finanziell entlastet werden.
BERLIN- Das Bundeskabinett hat am Mittwoch grünes Licht für das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegeben. Das Gesetz sieht finanzielle Entlastungen für erwachsene Kinder von pflegebedürftigen Eltern vor. Bislang sind diese zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn ihre Eltern die Kosten für Pflege im Alter nicht allein aufbringen können. Künftig sollen Angehörige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto Unterhaltszahlungen leisten müssen.
Im gleichen Umfang sollen Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder einen Gebärdensprachdolmetscher. Arbeitsminister Heil hatte im Vorfeld von einer längst überfälligen Entlastung gesprochen. Die Regelungen sollen ab 2020 wirksam werden.
Sozialverbände lobten das Gesetz. „Das ist nicht nur eine notwendige finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, am Mittwoch. Menschen mit einem niedrigen Einkommen würden unmittelbar profitieren.
Maria Loheide, Vorstand für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sprach von einer „echten Entlastung“. Ältere Menschen hätten oft die Sorge, dass sie ihren Kindern bei Pflegebedürftigkeit zur Last fielen. Die Angehörigen, die meist persönlich viel für ihre pflegebedürftigen Eltern, Kinder und Verwandten täten, müssten nunmehr keine finanziellen Belastungen mehr befürchten, so Loheide.
(mal)
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