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Grünes Licht für die Impfpflicht gegen Masern, das Vor-Ort-Apotheken-Gesetz und die MDK-Reform: Das Bundeskabinett hat die drei Gesetzentwürfe durchgewunken.
Das Bundeskabinett hat bei seinem Treffen am Mittwoch mehrere Reformvorhaben aus der Gesundheitspolitik und der Feder von Minister Jens Spahn (l.) verabschiedet. Die frisch gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nahm zum letzten Mal teil.
BERLIN - Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ebenso grünes Licht gab die Ministerrunde für das Vor-Ort-Apotheken-Gesetz und das MDK-Reformgesetz.
Die Masern-Impfpflicht soll ab März 2020 gelten. Dann müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.
Kinder und Personal, die im März 2020 – also dann, wenn das Gesetz in Kraft tritt – schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen.
„Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch.
Auch Vor-Ort-Apotheken-Gesetz verabschiedet
Auch das "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken" ist vom Bundeskabinett durchgewunken werden. Damit will die Bundesregierung Apotheken vor Ort stärken und besser vor der Konkurrenz im Internet schützen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Apotheken vor Ort für Nacht- und Notdienste künftig mehr Geld bekommen sollen. Außerdem dürfen Online-Apotheken aus dem Ausland bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für GKV-Versicherte keine Rabatte mehr anbieten, sondern müssen sich an feste Preise halten.
"Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten", sagte Gesundheitsminister Spahn.
Die Neuregelungen sehen vor, dass Apotheken künftig auch Grippeschutzimpfungen anbieten dürfen. Das soll aber zuerst in regionalen Modellprojekten ausprobiert werden. Außerdem sollen chronisch Kranke sich in Zukunft mit einem Rezept bis zu drei Mal ihr Arzneimittel in der Apotheke abholen können.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Reform. Darin würden Vorschläge der Apothekerschaft aufgegriffen, die man schon vor vielen Jahren gemacht habe, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation der Patientinnen und Patienten führen könnten, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einem Videostatement.
Medizinische Dienste werden unabhängiger
Ebenfalls grünes Licht gab das Bundeskabinett für das MDK-Reformgesetz. Demnach soll der Medizinische Dienst künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren.
Zudem werde die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet, weil strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert würden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
"Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüft und handelt. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst daher unabhängig von den Krankenkassen organisiert", erläuterte Jens Spahn. "Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung." (dpa/ths)
(hom/dpa)
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