Hilfsmittelbeiratim IVW e.V.

Zur Krankenbehandlung gehören nicht nur Arzneimittel. Oft sind auch technische oder andere Hilfsmittel medizinisch notwendig, die zusätzlich unterstützen und bei der Heilung helfen. Daher sind Hilfsmittel für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsleben für viele Menschen unerlässlich.
Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind Produkte gelistet, die zur Leistungspflicht der Kassen gehören. Das heißt: Für alle darin gelisteten Produkte übernehmen die Kassen die Kosten bzw. überlassen sie leihweise.
Bevor Hilfsmittel an gesetzlich Versicherte Patienten abgeben werden dürfen müssen Hilfsmittelerbringer verschiedene Qualitätsanforderungen und Eignungskriterien erfüllen.
Wir entwickeln Konzepte und Dienstleistungen zur effizienten Hilfsmittelversorgung und bieten dadurch hohe Versorgungsqualität im Rahmen der individuellen Therapie.
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